
GDL-Bezirk Mitteldeutschland
Sie als hinterbliebene Person haben Anspruch auf eine Sterbegeldbeihilfe. Hierzu ist es notwendig, dass Sie Kontakt zu unserer Bezirksgeschäftsstelle aufnehmen. Um diese Beihilfe bereitstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen und Auskünfte:
Nachdem der Tod unseres Mitglieds in unserer Mitgliederverwaltung vermerkt und alle Unter-lagen vorliegen, werden wir die Information weiterleiten an die Hauptgeschäftsstelle. Von dort aus erhält die hinterbliebene Person die Beihilfe im Sterbefall (i. d. R. 310,00 €) auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Mitgliedschaft endet dann automatisch und es wird eine Anzeige im GDL-Mitgliedermagazin VORAUS erscheinen.
Den Hinterbliebenen, sofern sie GDL-Mitglied sind oder werden, wird Rechtsschutz für alle aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis des verstorbenen Mitglieds ergebenden notwendigen Verfahren gewährt.
Für die nächste Zeit wünschen wir Ihnen und allen Angehörigen viel Kraft und hilfreiche Unterstützung.