GDL

GDL-Bezirk Mitteldeutschland



*** Unzureichende Internetverbindung - Offlineseite vom 25.05.2023 - 21:37   ? ***

Diese Seite ist zur Information für die Hinterbliebenen eines unserer Mitglieder.

Haben Sie einen Familienangehörigen verloren, welches Mitglied in unserer Gewerkschaft ist? Wir bedauern Ihren schmerzlichen Verlust und möchten bereits jetzt unsere aufrichtige Anteilnahme bekunden.

Sie als hinterbliebene Person haben Anspruch auf eine Sterbegeldbeihilfe. Hierzu ist es notwendig, dass Sie Kontakt zu unserer Bezirksgeschäftsstelle aufnehmen. Um diese Beihilfe bereitstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen und Auskünfte:

  • Name, Vorname unseres verstorbenen Mitglieds
  • Sterbeurkunde in Kopie
  • Name, Vorname sowie Anschrift des Begünstigten (Hinterbliebenen), an welchen die Auszahlung erfolgen soll
  • Bankverbindung der hinterbliebenen Person
  • für Rückfragen die Angabe einer Telefonnummer

Nachdem der Tod unseres Mitglieds in unserer Mitgliederverwaltung vermerkt und alle Unter-lagen vorliegen, werden wir die Information weiterleiten an die Hauptgeschäftsstelle. Von dort aus erhält die hinterbliebene Person die Beihilfe im Sterbefall (i. d. R. 310,00 €) auf das angegebene Konto überwiesen.

Die Mitgliedschaft endet dann automatisch und es wird eine Anzeige im GDL-Mitgliedermagazin VORAUS erscheinen.

Den Hinterbliebenen, sofern sie GDL-Mitglied sind oder werden, wird Rechtsschutz für alle aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis des verstorbenen Mitglieds ergebenden notwendigen Verfahren gewährt.

Für die nächste Zeit wünschen wir Ihnen und allen Angehörigen viel Kraft und hilfreiche Unterstützung.