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GDL-Ortsgruppe Bodensee-Neckar



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Betriebsräte haben es in der Hand

Betriebsrat-1
Wer und was schützt vor dem Schutz?

Mit den sicher noch länger dauernden Verpflichtungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) ergeben sich für Betriebsräte aktuelle Handlungsschwerpunkte, wenn mittlerweile — bis auf wenige Ausnahmen an Einzelarbeitsplätzen — flächendeckend in Bahnhofsgebäuden, auf Bahnsteigen und in Verkehrsmitteln MNB zu tragen sind. Ein solcher Schutz kann jedoch auch zur Belastung werden.



Risiken realistisch beurteilen
Immer wieder verstecken sich einzelne Arbeitgebervertreter hinter der Argumentation, es handle sich bei der MNB um keine „persönliche Schutzausrüstung". Damit wird offenbar der Versuch unternommen, Arbeitsschutzaspekte zu umgehen. Doch Ar-beitgeber haben generell und unabhängig von einer solchen — nachgelagerten — Einordnung die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei festgestellte Risiken müssen weitestmöglich minimiert werden, was erst recht für die Beurteilung und Maßnahmenableitung zur Pandemiesituation im Betrieb gilt.

Ausgleich über Tragezeitbegrenzung
Dass das Tragen von MNB eine Gefährdung darstellen kann, zeigen aktuelle Veröffentlichungen wie beispielsweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Selbst beim Tragen gängiger MNB aus Baumwolle, Leinen Oder Seide sowie medizinischer Gesichtsmasken entstehen bestimmte „Atemwiderstände", die je nach Tätigkeitsschwere und abhängig von der durchgängigen Tragedauer belastend sein können. Deshalb Sind als Ausgleich Tragezeitbegrenzungen und Erholungspausen vorzusehen. So wird beispielsweise bei ununterbrochenem Gebrauch der MNB und mittelschwerer Arbeit eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten empfohlen. Eine solche Erholungspause meint dabei allerdings nicht die gesetzliche Arbeitsschutzpause. Vielmehr wird sie für jede Zeitspanne angenommen, in der auch im Rahmen von anderen Tätigkeiten die MNB nicht getragen werden muss.

Schnelle pragmatische Lösungen
Die örtlichen Betriebsräte haben deshalb die Aufgabe, entsprechende Gefährdungsbeurteilungen einzufordern, die darin vorgesehenen Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls auf wirksamere Vorkehrungen zu pochen. Sie müssen dazu prüfen, ob das Tragen von MNB im Rahmen der einzelnen Tätigkeiten des Zugpersonals jeweils durchgehend erfolgt Oder 0b es für die Betroffenen noch Möglichkeiten gibt, die MNB ausreichend oft abzunehmen, ohne dabei sich und andere zu gefährden. Berücksichtigt werden sollten dabei vor allem die besonderen Belange gesundheitlich vorbelasteter Kollegen. Bei fehlenden Möglichkeiten und durchgehender Trageverpflichtung sind dann schnellstens pragmatische Lösungen zu finden, mit denen die durch das Tragen verbundenen Belastungen und Zeiträume reduziert werden. Dies sollte bestenfalls in Übereinstimmung mit dem Arbeitgeber, im Zweifel aber auch gegen ihn durchgesetzt werden. Die GDL unterstützt ihre Betriebsräte hierbei gern mit Rat und Tat.

M.B.