
GDL-Ortsgruppe Bodensee-Neckar
Die materiellen Forderungen zu den tariflichen Rahmenregelungen Sind:
• 1300 Euro Corona-Hilfe (kann bis 30. Juni 2021 steuerfrei gezahlt werden)
• Entgelterhöhung von 4,8 Prozent, 100 Euro für Azubis,
• Laufzeit von zwölf beziehungsweise 14 Monaten bis 28. Februar 2022,
• Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersvorsorge auf 2,4 Prozent des Monatstabellenentgelts,
• Ausdehnung des Anspruchszeitraums für die Nachtarbeitszulage und den Zusatzurlaub für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr,
• in den Unternehmen, wo noch nicht vorhanden, Einführung einer echten Jahresschichtplanung,
• dauerhafte Fortschreibung der Regelungen zum Zuschuss für Kurzarbeitergeld, wie sie wegen Corona vereinbart wurden, und
• Abschaffung sämtlicher Übergangsregelungen wie Anbindung, Kappung und nicht vollständige Anrechnung von Berufserfahrung.
Nicht alle Forderungen entfalten auch bei allen Tarifpartnern der GDL Wirkung. Teils besteht beispielsweise bereits Anspruch auf Nachtarbeitszulage und Zusatzurlaub für Nachtarbeit von 20 bis 6, teils aber eben auch nur von 21 bis 6 Uhr.
Das bewährte Prinzip eines Rahmentarifvertrages mit einem ergänzenden Haustarifvertrag soll auch auf die weiteren Berufe, die die GDL organisiert und für die sie Tarifverträge abschließen wird, angewendet werden.
So kann die GDL sicherstellen, dass die spezifische und berufsorientierte Ausrichtung der Tarifverträge für das Zugpersonal nicht nur erhalten bleibt, sondern auch, dass die Tarifverträge für die neu in der GDL vertretenen Berufe zielgerichtet abgeschlossen und weiterentwickelt werden können. Die neuen Rahmentarifverträge will die GDL dabei nicht nur mit der DB, sondern mit allen Tarifpartnern abschließen, die Arbeitnehmer der entsprechenden Berufsgruppen beschäftigen. Der GDL Hauptvorstand hat in seiner Sitzung unmittelbar vor der Sitzung der Bundestarifkommission (BTK) die Bildung bundesweiter Ar-beitskreise beschlossen. Die Arbeitskreise bestehen aus Beschäftigten der neu organisierten Berufe. Deren Aufgabe ist es, Forderungen zu entwickeln und der BTK zur Beschlussfassung zu empfehlen. Diese Beschlussfassung vorausgesetzt wird die GDL dann komplette Tarifverträge erstellen und den Arbeitgebern als Forderungen vorlegen.
Die Tarifkommission der DB AG hat außerdem die Forderungen der GDL zu den Haustarifverträgen für das Zugpersonal, für Bordgastronomen, Disponenten, Instruktoren, Lokomotivführer/Lokrangierführer und Zugbegleiter beschlossen. Die Beschlussfassung war notwendig, da die Forderungen der GDL, die sie der DB im Rahmen der Schlichtung vorgelegt hat, eben für diese waren und nicht für die kommende Tarifrunde. Die wesentlichen Forderungen Sind jedoch unverändert geblieben. Neben den Forderungen zu den Rahmentarifverträgen — BuRa-ZugTV und die neuen Rahmentarifverträge — geht es beispielsweise um
• die Vereinbarung ortsbezogener Zulagen zum Ausgleich der steigenden Lebensunterhaltungskosten,
• die Einführung einer individuell verbindlichen Jahresschichtplanung und
• Verbesserungen bei den Regelungen zur Entlastung älterer Arbeitnehmer.
Es geht aber auch um eine grundsätzliche Änderung der Vergütungen und natürlich deren Verbesserung für Arbeitnehmer, die in der Ausbildung tätig Sind.
Die bisherigen Regelungen lassen den windigen Arbeitgebern der DB zu viele Schlupflöcher, um die Ausbilder-Zulagen nicht zu zahlen. So erfindet die DB beispielsweise immer neue Begriffe für die Ausbildertätigkeiten, um den Arbeitnehmern die Ansprüche auf die Zulage PTZ 1 vorzuenthalten, oder legt die Regelungen anders aus als sie vereinbart wurden. Mit den Tricks der Arbeitgeber in den DB-Betrieben wird die Bereitschaft der Arbeitnehmer, neue Mitarbeiter an die Berufe heranzuführen, völlig missachtet und untergraben. Damit schädigt sich die DB am Ende selbst. Eine verlässliche und faire zusätzliche Vergü tung für jede Art von Kompetenzvermittlung durch Arbeitnehmer gegenüber Auszubildenden, anderen Arbeitnehmern und Beamten ist also notwendig und Ziel der GDL.
Die Forderungen zu den einzelnen Haustarifverträgen der Wettbewerbsbahnen werden am 1. und 2. Februar 2021 in Fulda beraten und beschlossen.
T.G.