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GDL-Ortsgruppe Bodensee-Neckar



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GDL Magazin Voraus Oktober 2021

Erfolgreicher Tarifabschluss

Am 16. September 2021 konnte die GDL in Berlin die Tarifrunde mit der Deutschen Bahn AG/AGV MOVE erfolgreich abschließen. 265 Streikstunden im Güterverkehr und 216 Streikstunden in allen anderen Unternehmen des DB-Konzerns waren dafür nötig. 129 Stunden dauerte der längste Streik. 39 Tage dauerte es von Auszählen der Urabstimmung bis zum Tarifabschluss.

Grundsatz betriebliche Tarifeinheit

Abgeschlossen wurde ein Tarifvertrag zur notariellen Feststellung der Mehrheit nach dem Tarifeinheitsgesetz. Nur die beauftragten Notare für die jeweiligen Betriebe werden Daten der GDL-Mitglieder erhalten. Auf keinen Fall werden Daten dem Arbeitgeber zugänglich gemacht. Die Notare unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht und ein Verstoß dagegen ist strafbewährt.

Für alle Arbeitnehmer

In den sieben Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), in denen auch bisher schon unsere Tarifverträge galten, gibt es nun keine Arbeitnehmer mehr, die nicht unter den Geltungsbereich eines GDL-Tarifvertrages fallen. Dazu hat die GDL drei neue Tarifverträge abgeschlossen:

1. Bundesrahmentarifvertrag für die betriebsnahe lnstandhaltung in Eisenbahnverkehrsunternehmen (BuRa-EVU FZITV AGV MOVE GDL) und der mit ihm verknüpfte Haustarifvertrag,

2.Tarifvertrag für die betriebsnahe Instandhaltung in Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU FZITV AGV MOVE GDL) sowie

3-Tarifvertrag für allgemeine Aufgaben (TVA AGV MOVE GDL).

Während die Tarifverträge FZI für Arbeitnehmer in den Werkstätten der EVU zu Anwendung kommen, gilt der TVA AGV MOVE GDLfür alle Arbeitnehmer, die nicht unter den Geltungsbereich der Zugpersonal-Tarifverträge und der FZl-Tarifverträge fallen. Alle Tarifverträge werden zunächst auf dem heutigen Niveau abgeschlossen, natürlichmit den Verbesserungen des GDL-Tarifabschlusses. Für die FZl-Tarifverträge wurden Verbesserungen der Erschwerniszulagen und die Prämierung von Anleiter- und (neu) Ausbildertätigkeiten vereinbart.

Entgelt und Corona-Beihilfe

Die Entgelte für Arbeitnehmer und Auszubildende werden wie folgt erhöht:
1. zum I. Dezember 2021 um 1,5 Prozent und

2. zum 1. März 2023 um 1,8 Prozent

3. Corona-Beihilfe Teil 1 für Arbeitnehmer in Höhe von 600 Euro (400 Euro für die Entgeltgruppen D 2, ZA, LA, D 1, ZT, IN 1, IN 2 und deren Entsprechungen in den FZI-TV und TVA; 300 Euro für die Entgeltgruppen FZ 3 und A 3; Auszubildende 200 Euro) mit Auszahlung Dezember 2021

4. Corona-Beihilfe Teil 2 für alle Arbeitnehmer in Höhe von 400 Euro (Auszubildende 180 Euro) mit Auszahlung im März 2022.

Die Laufzeit endet am 31. Oktober 2023. Die Corona-Beihilfe Teil 1 entspricht dabei der Systematik, wie sie im öffentlichen Dienst abgeschlossen wurde. Es gelten zeitanteilige Kürzungen für Teilzeitarbeitnehmer und verkürzte Beschäftigungszeiten.

Die Rente ist Sicher

Der Zusatzversorgungstarifvertrag für die Arbeitnehmer (ZVersTV) wurde rückwirkend zum 1. Januar 2021 wieder in Kraft gesetzt. Außerdem wurde die Möglichkeit für den Arbeitgeber gestrichen, den Tarifvertrag ohne Nachwirkung kündigen zukönnen.
Der Geltungsbereich des ZVersTV wird zum 31. Dezember 2021 geschlossen. Arbeitnehmer, die an diesem Tag Beschäftigte im Geltungsbereich des Tarifvertrages waren, erhalten ihre Zusatzversorgung nach den bekannten Regelungen. Das gilt auch für Ansprüche, die Ende des Jahres noch nicht unverfallbar waren. Was hier in wenigen Zeilen beschrieben ist, ist ebenfalls ein ganz wichtiger Erfolg der GDL in dieser Tarifrunde. „Die Rente ist sicher" war unser Versprechen an unsere Mitglieder. Der ZVersTV ist nun ohne jegliche Verluste gesichert. Für die nachfolgenden Generationen ist bereits eine neue marktübergreifende betriebliche Altersvorsorge (bAV) etabliert, die bei einem Wechsel in ein anderes Unternehmen durchgehend weiterläuft und die auch zukünftig in der Höhe noch weiter ausgebaut werden kann.

Mobilitätspauschale

Der KonzernJob-TicketTV AGV MOVE GDL wird neu abgeschlossen und um eine Wahloption zur Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrtkosten zur Arbeit anstelle eines JobTickets zur Arbeit ergänzt. Arbeitnehmer erhalten damit auf Antrag eine Mobilitätspauschale als Zuschuss zu den Kosten für die Fahrt von und zur Arbeit in Höhe von 100 Euro pro Kalenderjahr. Das Wahl-recht kann jeder Arbeitnehmer bis zum 30. Juni für das folgende Kalenderjahr ausüben. Im Jahr 2022 muss die Wahl abweichend bis 31. März 2022 in Textform vorliegen. Für das Jahr 2021 erfolgt die Zahlung an alle Arbeitnehmer, die kein JobTicket in Anspruch genommen haben, zeitanteilig für den Zeitraum von März bis Dezember 2021 (83,33 Euro). Die Auszahlung erfolgt noch in diesem Jahr. Die Mobilitätspauschale wird vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung steuer- und sozialabgabenfrei gezahlt.

Mehr für Ausbildertätigkeiten

Der GDL ist es gelungen, eine nun anwendungssichere und werthaltige Neuregelung der Eingruppierungsmerkmale für die Ausbildertätigkeiten zu vereinbaren.
• Die bisherigen Bezeichnungen wurden durch die Bezeichnungen „Fachtrainer" (gleichlautend für Lokomotivführer und Zugbegleiter) in LF 4 beziehungsweise ZF 3 sowie Tf-Trainer, Tf-Prüfer und Zug-Trainer in ZA abgelöst.
Die Entgeltgruppe ZF 3 für Fachtrainer im Zugbegleitdienst wurde neu vereinbart.

• Es wird nicht mehr zwischen Mit- und Lernfahrten unterschieden.

• Das Überwiegend-Prinzip kommt nicht mehr zur Anwendung. Es genügt nunmehr, wenn die Ausbildertätigkeiten regelmäßig ausgeübt werden.

• Es kommt zur Höhergruppierung von Arbeitnehmern aus LF 5 in LF 4 und aus ZF 1 oder ZF 2 in ZF 3. Es kommt zu Höhergruppierungen von (bisherigen) Ausbildungslokomotivführern von LF 4 in ZA, wenn die Eingruppierungsmerkmale erfüllt sind.

• Ab 1. November 2023 sind alle Arbeitnehmer in ZF 1, ZF 2 und LF 5 ohne Höhergruppierung in LF 4 Oder ZF 3 von Ausbildertätigkeiten befreit. Ab diesem Zeitpunkt besteht für diesen Personenkreis auch kein Anspruch mehr auf PTZ und Entgeltausgleich. Die Ausbildung wird dann insgesamt neu organisiert sein und regelmäßig nur noch von Arbeitnehmern in ZF3, LF 4 oder ZA wahrgenommen. Es handelt sich also um eine Übergangsfrist damit die Arbeitgeberseite endlich Qualifikation in der gesamten Ausbildung herstellt.

• Eingruppierungsvoraussetzung für LF 4 (neu) und ZF 3 ist das Absolvieren einer Qualifizierung von 40 Unterrichtsstunden (übergangsweise bis 31. Oktober 2023 mit nur 24 Unterrichtsstunden). Diese Regelungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Viel zu tun für Betriebsräte

Den Betriebsräten kommt bei der Umsetzung der neuen Regelungen eine zentrale Funktion zu. Sie müssen:
• die Ausbildertätigkeiten im Betrieb analysieren und den Eingruppierungsmerkmalen zuordnen,

• den tatsächlichen Bedarf und Zusatzbedarf an Ausbildertätigkeiten feststellen,

• fehlende Qualifikationen vom Arbeitgeber einfordern und

• die Ausbildung im Betrieb vom Zufallsprinzip auf ein geplantes, zielgerichtetes Handeln und eine Steigerung der Qualität umgestellen.

Die neuen Eingruppierungsmerkmale gelten ab 1. Januar 2022. Es war das gemeinsame Ziel von GDL und Arbeitgeber, die materiellen Arbeitsbedingungen und die Qualität der Ausbildung zu verbessern und Anwendungssicherheit der Neuregelungen herzustellen. Die betriebliche Handhabung der Neuregelungen wird zeigen, 0b diese Ziele tatsächlich erreicht werden.

Erschwerniszulagen in Werkstätten

Die Erschwerniszulagen erhalten 90 Prozent aller Arbeitnehmer in den Werkstätten. Die Zulage wird pro Stunde gezahlt. Die Erschwerniszulagen unterliegen grundsätzlich der Dynamik der Entgelttabellen. Außerhalb und zusätzlich zur Dynamik steigen diese Zulagen zum 1. Januar 2022 um zwölf Prozent. Durch die Dynamisierungsschritte von 1,5 Prozent vor dieser Erhöhung und mit der Dynamisierung von 1,8 Prozent zum 1. März 2023 ergibt sich eine Steigerung der Erschwerniszulagen von insgesamt rund 15 Prozent.

Anspruch auf FairnessPlan-Leistung

Mit diesem Tarifabschluss haben alle GDL-Mitglieder Anspruch auf Leistungen des FairnessPlan e. V. Das ist durch eine Änderung des Geltungsbereichs nunmehr gesichert. Egal also, ob ein GDL-Mitglied beim Netz, Station&Service, DB Sicherheit oder als Zugpersonal tätig ist, können nun Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Dotierung unserer gemeinsamen Einrichtung wurde dazu mehr als verdoppelt. Welche neuen Leistungen aus dieser Dotierung künftig angeboten werden, liegt in der Entscheidung der Gremien des FairnessPlans.
Es ist allerdings noch immer eine Klage des AGV MOVE anhängig, mit der der Arbeitgeber durchsetzen will, dass nur der FairnessPlan Leistungen in den Mehrheitsbetrieben der GDL erbringen darf. Womöglich aber zieht der Arbeitgeber diese Klage auch zurück.

Weitere Verbesserungen

• Der Tarifvertrag über einen Zuschuss zur betrieblichen Zusatzversorgung für Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB-Konzerns (BetrRz-TV GDL) wird bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.

• Der bAV-FörderTV wird mit Wirkung vom 1. März 2021 unter der Bezeichnung FörderTV bAV AGV MOVE GDL neu abgeschlossen.

• Die Regelungen zur Besonderen Teilzeit im Alter und zur Gesundheitswoche wurden fortgeschrieben. Dabei ist klargestellt, dass Anträge die mangels tarifvertraglicher Regelung bis zum 1. März 2021 rückwirkend gestellt werden können, unverzüglich genehmigt werden und der Anspruch auf die zeitanteiligen Regenerationsschichten noch in diesem Jahr erfüllt wird. Unsere Mitglieder werden also weitestgehend schadlos gestellt.

• Eine Sonderreglung wurde auch für Anträge mit Wirkung im ersten Quartal 2022 getroffen. Hier wird der Arbeitgeber auf die Einhaltung der viermonatigen Antragsfrist verzichten.

• Beide Regelungen unterliegen einer Anspruchsbefristung bis zum 31. Dezember 2022, also die gewohnte Systematik der Regelungen.

• Zum I. Januar 2022 erfolgt die Übernahme der Regelungen zum Ruhewochenende vor dem Hauptjahresurlaub aus dem Lokomotivführertarifvertrag (LfTV) in die Tarifverträge für Disponenten, Lokrangierführer und Zugbegleiter. Damit konnte die GDL eine weitere und schon lange bestehende Forderung umsetzen.

• Die GDL hat Regelungen zum Nachteilsausgleich für die Ladung als Zeuge vor Gericht oder einer Behörde getroffen. Es besteht nunmehr Anspruch auf Arbeitsbefreiung für den Termin an sich, wie auch für die erforderlichen Wegezeiten mit Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber erstattet außerdem notwendige Fahrtkosten.

• Auch der Anspruch auf Bildungsurlaub wurde wieder umfassend tarifvertraglich geregelt. Bisher bestand der Anspruch nur durch den Einführungs-Tarifvertrag zum LfTV 2009.

• Im Grundsatz bleibt es dabei, dass Arbeitnehmer Bildungsurlaub nach den landesgesetzlichen Regelungen in Anspruch nehmen können.

• Es wurden wichtige organisatorische Regelungen getroffen, sodass die neue Tarifstelle in 5 10 Abs. 2 BuRa-ZugTV ACV MOVE GDL für alle GDL-Mitglieder von Interesse ist.

• Es ist gelungen, den persönlichen Geltungsbereich des NachwuchskräfteTV auf alle Auszubildenden in den EVU auszudehnen. Auch hier haben wir nun eine lückenlose Tarifierung erreicht.

• Die GDL hat eine Maßregelungsklausel abgeschlossen. Nach dieser verpflichtet sich der Arbeitgeber, von Maßregelungen gegen Mitglieder der GDL (Abmahnungen, Entlassungen oder Ähnliches) aus Anlass der Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen Abstand zu nehmen beziehungsweise bereits erfolgte Maßnahmen dieser Art rückgängig zu machen.

• Das Zugpersonal hat grundsätzlich keine Verpflichtung mehr zur Leistung von Überstunden. Das wird nun erneut und zwar im Tariftext klargestellt. Die Bundestarifkommission (BTK) hat am 22. und 23. September 2021 dem Tarifabschluss einstimmig zugestimmt. Die Tarifverträge selbst liegen noch nicht vor.
Auf Basis des präzise abgefassten Abschlussprotokolls werden sie in Kürze erstellt, abgestimmt und unterzeichnet. Die GDL wird dann wieder die Tarifbroschüren herstellen.

Zweite Urabstimmung einleiten

Die GDL wird nun die zweite Urabstimmung einleiten. Auch wenn es formal ausreichend ist, dass die BTK dem AbschluSs zugestimmt hat, wollen wir die zweite Urabstimmung nutzen, um unsere Mitglieder über den Abschluss zu informieren und ihnen für ihre Kampfbereitschaft und ihr Vertrauen in die GDL danken. Wir gehen davon aus, dass die Abstimmungsunterlagen Mitte Oktober versendet werden können.

Wir haben gewonnen!

Das ist das ebenso schlichte wie zutreffende Resümee der Tarifrunde 2021: Am 9. August 2021 mit Auszählung der Urabstimmung und einer Zustimmung von 95 Prozent unserer Mitglieder begann die heiße Phase des Arbeitskampfes, die am 7. September 2021 endete. Kurz danach wurden über mehrere Tage Verhandlungen geführt, die schließlich zu einem sehr guten Ergebnis geführt haben. Dabei konnten wir zu jeder Zeit auf die Solidarität und Unter-stützung unseres Dachverbandes, dem dbb Beamtenbund und Tarifunion, zählen. Er stand uns nicht nur intern zur Seite, sondern hat unseren Tarifkonflikt mit Veröffentlichungen und Gesprächen maßgeblich unterstützt und so einen wichtigen Beitrag zum Gelingen dieses Abschlusses geleistet. Dafür danken wir dem dbb sehr herzlich! Der Hauptvorstand dankt ausdrücklich allen Mitgliedern, Amtsinhabern und Unterstützern, all den tapferen Kolleginnen und Kollegen, die trotz des Drucks der Arbeitgeberseite, den Beschimpfungen und den ständigen Versuchen der DB, die GDL-Mitglieder zu spalten, mit Herz, Verstand, Kollegialität und Solidarität für bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen gekämpft haben. Diese starke Gemeinschaft war der Schlüssel zu unserem großen Erfolg.

Wir wollen die Mehrheit

Wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen und es ist für alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner deutlich geworden, dass eine starke Interessenvertretung der eigentliche Schlüssel zum Erfolg istl Deshalb gilt es nun in Friedenszeiten — nach einem legendären Tarifabschluss —, unsere gemeinsamen Erfolge dauerhaft zu sichern. Wir wollen und werden die Mehrheit an Mitgliedern in den Betrieben haben. Dazu brauchen wir nur eines: Jedes GDL-MitgIied überzeugt mindestens eine Kollegin oder einen Kollegen von der Richtigkeit der Mitgliedschaft in der GDL. Wir haben im September 2021 bereits mehr als 38 000 Mitglieder in unserer starken Gemeinschaft. Verdoppeln wir diese Zahl, gibt es nur noch EINE starke Interessenvertretung im DB-Konzern.

„Jeder ein neues Mitglied"

Das gilt auch bei den Infrastrukturunternehmen, bei DB Sicherheit, DB Fahrwegdienste und weiteren Konzernunternehmen. Es gelang uns nämlich noch nicht, Tarifverträge auch für unsere Mitglieder im Bereich der Infrastruktur abzuschließen. Obwohl wir in unseren Reihen viele tapfere Fahrdienstleiter haben, die sich wirkungsvoll an Streiks beteiligten, war jedoch die Wirkung noch nicht stark genug und auch die tatsächliche Anzahl der in der GDL vorhandenen Mitglieder nicht ausreichend, um in dieser Tarifrunde diese Tarifverträge durchzusetzen. Die Betonung liegt hier aber auf„noch".
Die GDL ist nicht gehindert, zur nächsten Tarifrunde im Okto-ber 2023 erneut Forderungen zu stellen und sie durchzusetzen. Das haben wir uns fest vorgenommen. Lassen Sie uns die Zeit bis dahin gemeinsam nutzen, damit unsere Tarifverträge trotz des Tarifeinheitsgesetzes dauerhaft zur Anwendung kommen. Bestärkt wird diese Aussage dadurch, dass die GDL kein neues Schlichtungsabkommen abgeschlossen hat.

Stark, unbestechlich, erfolgreich

Es ist aber trotzdem nicht so, dass unsere Mitglieder beispielsweise bei der DB Netz AG, Station & Service AG oder DB Energie GmbH leer ausgehen. Sie haben jetzt schon einen gesicherten Anspruch auf Leistungen des FairnessPlan e. V. Außerdem gilt auch für sie der von der GDL gesicherte Zusatzversorgungstarifvertrag. Nicht zuletzt wird die DB der EVG die deutlich besseren Er gebnisse der GDL hintertragen. Damit kommen unsere Mitglieder, wenn auch indirekt, zu den Leistungen eines von der GDL erkämpften Tarifvertrages. Wie schon gesagt, es besteht kein Grund zum Verzagen, aber allen Grund, eine handzahme EVG zu verlassen und gleichzeitig für ausreichend Mitglieder in der GDL zu sorgen. Stark, unbestechlich, erfolgreich war, ist und bleibt die verlässliche Kraft in allen Eisenbahnunternehmen.

T. G.