
GDL-Ortsgruppe Bodensee-Neckar
Die GDL hat zum 28. Februar 2021 die wesentlichen Tarifverträge für die DB gekündigt. Sie wird auch die Tarifverträge vieler weiterer Unternehmen kündigen, wie jene der Unternehmen der Hessischen Landesbahn, von Netinera und Transdev. Gekündigt werden auch die Tarifverträge für Auszubildende.
Tarifverträge wirken nach
Die Tarifverträge Sind dann formal beendet. Das Tarifvertragsgesetz regelt jedoch, dass die Tarifverträge nachwirken, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer und Auszubildende, für die die jeweiligen Tarifverträge gegolten haben, auch weiterhin Ansprüche auf die Leistungen der gekündigten Tarifverträge haben. Das gilt so lange, bis eine andere Vereinbarung getroffen wurde. In aller Regel besteht diese andere Vereinbarung in einem neuen Tarifvertrag. Die Arbeitnehmer Sind somit durchgehend durch die Tarifverträge geschützt. Zwar könnte die GDL theoretisch auch auf die Kündigung verzichten. Einvernehmlich kann natürlich jeder Tarifvertrag auch innerhalb seiner Laufzeit geändert werden. Die Kündigung bewirkt aber, dass die Friedenspflicht der GDL beendet wird oder anders gesagt: Streiks zur Durchsetzung tariflicher Forderungen wären dann rechtmäßig.
Besonderheiten bei der DB beachten
Bei der DB gibt es jedoch ein paar Besonderheiten. Abgeschlossen wurde unter anderem ein „Tarifvertrag zur Förderung des Übertrags von Zeitguthaben in die betriebliche Altersvorsorge (bAV-FörderTV)". Danach können Zeitguthaben aus Überstunden in die bAV eingebracht werden. Dafür wird ein Bonus gezahlt. Dieser Tarifvertrag wirkt aber nicht nach. Deshalb besteht ab 1. März 2021 kein Anspruch mehr auf diesen Bonus. Anträge müssen also bis zum 28. Februar 2021 gestellt werden.
Besondere Teilzeit im Alter
Etwas anders verhält es sich mit dem Anspruch auf „Reduzierung der Jahresarbeitszeit zur Entlastung älterer Arbeitnehmer". Diese Regelung ist unter anderem daran geknüpft, dass ein Antragsteller bis zum 31. Dezember 2020 das 59. Lebensjahr vollendet haben muss. Schon am 9. Juni 2020 hat die GDL die DB aufgefordert, diese Regelung zu verlängern und sie mehrmals daran erinnert. Vor Kurzem hat der Arbeitgeber nun mitgeteilt, dass er diesen Punkt als Inhalt der bevorstehenden Tarifverhandlungen ansieht. Es ist anzunehmen, dass er diesen Punkt auch in die von ihm geforderte Schlichtung einbringen wird, natürlich, um dafür Zugeständnisse der GDL zu erreichen. Der EVG wurde die Fortschreibung der Regelung allerdings schon gewährt. So geht es eben Hand in Hand zwischen dem Arbeitgeber und seiner Hausgewerkschaft. Die GDL wird aber darauf hinwirken, dass GDL-Mitglieder die Regelung weiterhin in Anspruch nehmen können und die gegebenenfalls zwangsweise versäumten Fristen keine Nachteile für die Anspruchsberechtigten bewirken.
Bereits gekündigte Tarifverträge
Bereits zum 31. Dezember 2020 hat die GDL eine ganze Reihe weiterer Tarifverträge gekündigt. Darunter Sind beispielsweise die Tarifverträge der Abellio-Unternehmen, der Erfurter Bahn und der Süd-Thüringen-Bahn. Außerdem wurden der Flächentarifvertrag für Lokomotivführer für die Schienengüterverkehrsunternehmen und dessen Haus-
tarifverträge gekündigt.
Bleiben Sie am Ball!
Die Beschlussgremien der GDL werden die Forderungen der GDL beraten und beschließen. Dabei stellt die GDL bei allen Tarifpartnern gleiche Kernforderungen wie zur Entgelterhöhung und sorgt für eine weitere Vereinheitlichung der Kernregelungen. Das gelingt seit vielen Jahren und hat den Wettbewerb über die Lohnkosten beendet. Das wiederum war nur möglich, weil die GDL so viele Mitglieder bei ihren Tarifpartnern hat. Der hohe Organisationsgrad, die Solidarität und die Einsatzbereitschaft der GDL-Mitglieder Sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tarifpolitik. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken. Bleiben Sie am Ball, damit dies auch in Zukunft so bleibt!
T.G.