
GDL-Ortsgruppe Personenverkehr Saarbrücken
Da diese BV mehrere Regelungen mit nachteiligeren Bedingungen für das Zugpersonal enthält, als die Bestimmungen der GDL-Tarifverträge (BuRa-ZugTV, LfTV, Zub-TV) fordern und diese Regelungen somit tarifwidrig sind, informieren wir Euch hiermit über folgenden Sachverhalt:
Für alle GDL-Mitglieder, die ihre Tarifbindung auf die Tarifverträge der GDL beim Arbeitgeber angezeigt haben, sind die Regelungen der o.g. BV, die nicht die Mindestanforderungen der GDL-Tarifverträge erfüllen, ungültig.
In diesen Fällen gelten die Mindestanforderungen aus den betreffenden GDL-Tarifverträgen!
Regelungen, die nicht die Mindestanforderungen der GDL-Tarifverträge erfüllen, sind:'''
Weitere Infos und Unterstützung zur Durchsetzung Eurer Rechte erhaltet Ihr bei Eurem Ortsgruppenvorstand und bei Euren GDL-Betriebsräten!