
GDL-Ortsgruppe Personenverkehr Saarbrücken
Der Klarstellung der GDL, dass bei fehlender Monatsplanung verbindlich zugesagte Ruhetage/Ruhezeiten entstanden sind, widerspricht der Arbeitgeber. Er stellt damit den von ihm unterschriebenen Tarifvertrag in Frage. Die GDL hat ihre Bewertung rechtlich geprüft und hält daran fest.
Auf Bitte des Arbeitgebers, der sich um die Sicherstellung des Zugbetriebs ab 1. Januar 2018 sorgt, hatte sie jedoch ein Lösungsangebot unterbreitet. Die GDL hat den Arbeitgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2017 schriftlich zu bestätigen, dass eine verspätete Monatsplanung bekannt gegeben wurde. In diesen Fällen bittet die GDL ihre Mitglieder, von ihrem Recht auf persönliche Planungssicherheit insoweit zu verzichten, dass die verspätet bekannt gegebene Monatsplanung akzeptiert wird. Des Weiteren hat sie den Arbeitgeber aufgefordert, bis zum 12. Januar 2018 schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die pünktliche Bekanntgabe der Monatsplanung für den Februar 2018 sicherzustellen (am 22. Januar 2018). Wenn die GDL dieses Mal ein Auge zudrückt, muss jedwede Wiederholung der Verstöße gegen tarifvertragliche Regelungen ausgeschlossen werden.
GDL-Mitglieder, die die verspätete Monatsplanung nicht akzeptieren und von ihren verbindlichen zugesagten Ruhetagen Gebrauch machen, tun dies jedoch mit voller Rückendeckung der GDL. Sollte der Arbeitgeber auch nur ein einziges GDL-Mitglied mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen belegen, wird nicht nur Rechtsschutz gewährt. Dieses Verhalten wird auch eine nachhaltige Auswirkung auf die nächsten DB-Tarifverhandlungen und die Kompromissbereitschaft der GDL haben.